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Wussten Sie schon...?
- Das Transplantationsgesetz verpflichtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und andere zuständige Stellen zur Aufklärung.
-
Aber
- Die Bürger werden einseitig informiert. "Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr." (Prof. Pichlmair, 1985).
- Ärzte sollen mögliche Organspender melden. Diese Meldung erfolgt ohne Zustimmung und Wissen der Angehörigen.
- Schon der erwartete Hirntod reicht aus, dass am Patienten Untersuchungen durchgeführt werden, die ausschließlich dem Empfänger dienen. Dabei glauben die Angehörigen noch, dass für den Patienten alles Menschenmögliche getan wird.
- Etwa 95 von 100 Menschen, denen Organe entnommen wurden, haben nicht selbst zugestimmt.
Themenübersicht
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den einzelnen Themenbereichen rund um die Transplantationsmedizin.
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